Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Lieferungen, Leistungen und Angebote. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle küftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderliche personenbezogenen Daten erfassen, speichern und verarbeiten, sie jedoch nicht an Dritte weitergeben.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden per Fax, E-Mail, Telefon oder mündlich bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Preise für Lieferung, Montage- und Kundendienstarbeiten

3.1
Alle Preise in Angeboten sind freibleibend. Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, möglichen Teuerungszuschlag, Verpackung und Versicherung.

3.2
Montage und Kundendienstarbeiten sind, wenn nicht anders vereinbart, gesondert zu vergüten. Die Kosten umfassen insbesondere Reisekosten, Auslösung und Arbeitsstunden des Montagepersonals sowie der gesetzlichen Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden. Verzögern sich Arbeiten ohne Verschulden des Auftragsnehmers, so hat der Kunde alle Kosten für Wartezeiten und weitere erforderlichen Besuche zu tragen.

3.3
Vereinbarte Pauschalpreise für Montage- und Kundendienstarbeiten schließen Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden - soweit nicht anders vereinbart - nicht ein, wenn diese vom Kunden angeordnet oder aus von ihm zu vertretenden Gründen notwendig werden. Diese können zusätzlich berechnet werden.

3.4
Montage- und Inbetriebnahmearbeiten sind mit der erfolgreichen, probeweisen Inbetriebsetzung durch den Lieferer fertig gestellt und unmittelbar abzunehmen.

3.5
Soweit Verzögerungen bei der Montage oder Inbetriebnahme eintreten, die nicht durch den Lieferer zu vertreten sind, geht die Gefahr ab diesem Zeitpunkt auf den Kunde über.

4. Lieferzeit

4.1
Die Vereinbarung von Lieferterminen und Lieferfristen bedürfen der Schriftform. Bei Kundendienstarbeiten kann dies auch mündlich, per Telefon oder E-Mail erfolgen.

4.2
Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Umstände berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben.

5. Gewährleistung

5.1
Für gelieferte Waren gelten die Gewährleistungsfristen der Hersteller.

5.2
Sachmängelansprüche für sonstige Lieferungen und Leistungen, so auch Ersatzteillieferungen verjähren in 12 Monaten, Montage- und Kundendienstleistungen und Reparaturarbeiten in 6 Monaten.

5.3
Für Verfahrenstechnische Anlagen, Schweröl-, Sondergas- und Sonderanlagen verjähren die Sachmängelansprüche 12 Monate nach Abnahme.

5.4
Kein Mangel liegt vor bei normaler Abnutzung von Verschleißteilen, wie z. B. Düsen, Filter, Dichtungen, Sicherungen, Zünd- und Ionisationselektroden, Schalter, Relais, Fühler oder Thermostaten, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

5.5
Für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.

  • Fehlerhafte Bedienung der Anlage durch Nichtbeachtung der Betriebsvorschrift, insbesondere die Nichteinhaltung der empfohlenden bzw. vorgeschriebenen Wartungsintervalle.
  • Fehlerhafte Montage durch Dritte, nicht geeignete Brennstoffe, Mängel in den Versorgungsleitungen, soweit nicht vom Lieferer installiert.
  • Schäden, die durch Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Mangels entstanden sind.
  • Schäden, die durch Bruch, Feuer, Gefrieren von Armaturen, Heizkörpern und Leitungen sowie dergleichen oder durch Wasser entstehen.

6. Haftung

6.1
Für weitergehende Ansprüche ist die Ersatzpflicht des Lieferers im Falle leichter Fahrlässigkeit auf die Ersatzlieferung der Haftpflichtversicherung des Lieferers beschränkt. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter des Lieferer. Die Police kann auf Verlangen eingesehen werden.

6.2
Darüber hinausgehende Schadens- und Aufwendungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

Von uns gelieferte Ware und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Es wird vereinbart, dass die Forderung, die Sie aus der Weiterveräußerung erlangen, schon jetzt an uns abgetreten wird. Wir sind jederzeit zur Offenlegung dieser Abtretung berechtigt.

8. Zahlungen

8.1
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum.

8.2
Bei Gewähr oder vereinbarten Skonto-Zahlung gilt die vereinbarte Zahlungsfrist. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind.

8.3
Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe fällig.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Chemnitz. Auf die gegenseitige Rechtsbeziehung findet ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht Anwendung. Internationale Kaufrechte sind ausgeschlossen.


Stand: Dezember 2017

Thurow Gas- und Ölfeuerungs-Service Chemnitz